Die große Herausforderung der Verwaltung von Eigentumsobjekten liegt in der Information und Meinungsbildung der oft großen Zahl von EigentümerInnen als Voraussetzung für die Beschlussfassung. Dieser Herausforderung stellen wir uns oft durch Abhaltung von Versammlungen, die im Regelfall alle 2 Jahre stattfinden; bei anstehenden Problemen bzw. vor Großreparaturen halten wir Versammlungen auch in kürzeren Abständen ab. Die Niederschrift dieser Versammlungen fasst deren Inhalt zusammen und informiert alle EigentümerInnen über das Ergebnis. So soll erreicht werden, dass wichtige Entscheidungen gemeinsam von den EigentümerInnen getragen werden.
Eine andere Möglichkeit der Entscheidungsfindung gewährt das Mittel des Umlaufbeschlusses, auf welches wir gerne zurückgreifen, wenn ein bereits lange diskutiertes Projekt zu einem Abschluss gebracht wird.
Eine unangenehme, aber nicht minder wichtige Aufgabe in der Verwaltungstätigkeit von Wohnungseigentumsobjekten sehen wir in einer konsequenten Einmahnung bei bestehenden Zahlungsrückständen sowie erforderlichenfalls Klagseinbringung gem. § 27 Abs. 2 WEG. Aufgrund der bestehenden Solidarhaftung unter den EigentümerInnen kann es für die Gemeinschaft nur von großem Interesse sein, dass alle Mitglieder pünktlich ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
Im Folgenden eine auszugsweise Auflistung unserer angebotenen Leistungen für Wohnungseigentumsobjekte: